a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu b) zu fassen
b) Der Rat beschließt, das Wahlgebiet der Stadt Sehnde in folgende zwei Wahlbereiche einzuteilen:
Wahlbereich I umfasst die Ortsteile:
Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde
Wahlbereich II umfasst die Ortsteile:
Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen