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Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt |
Gremium: |
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
Datum: |
Mo, 02.12.2024 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:01 - 20:45 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Ratssaal des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.10.2024 |
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SI/2024/280 |
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Ö 3.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.11.2024 |
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SI/2024/281 |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II", 5. Änderung, und 24. Berichtigung des Flächennutzungsplans, OT Sehnde, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss |
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2024/0548 |
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Ö 4.1 |
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Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II", 5. Änderung, und 24. Berichtigung des Flächennutzungsplans, OT Sehnde, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss |
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2024/0548-1 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" mit örtlichen Bauvorschriften, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss |
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2024/0547 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten“, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben. |
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28.11.2024 - Ortsrat Ilten |
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Ö 6 - geändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Änderungsbeschluss: Der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) wird zugestimmt. Eine zweigeschossige Reihanhausbebauung soll im WA3 und WA 4 zugelassen werden. Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Grundflächenzahl für die Reihenhäuser angepasst werden muss. Die Planzeichnung und die Begründung mit dem Umweltbericht sollen entsprechend angepasst. 3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der 2. Angeführten Änderung als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten“, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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02.12.2024 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird, mit der Ausnahme, der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5), zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Änderungsbeschluss: Der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) wird insoweit zugestimmt, dass im WA3 und WA 4 die einschränkende Festsetzung „nur Einzel- und Doppelhäuser“ gestrichen wird und so die „offene Bauweise“ ohne Einschränkung zulässig ist. Die Planzeichnung und die Begründung werden entsprechend angepasst. 3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der unter 2. Angeführten Änderung als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten“, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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19.12.2024 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 17 - (offen) |
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Ö 6 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025;
hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes |
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2024/0494-3 |
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Ö 7 |
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Sammlung von Wertstoffen auf öffentlichen Flächen der Stadt Sehnde;
hier: Altkleidercontainer |
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2024/0569 |
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Ö 8 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 9 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 10 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 11 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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