a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt der Beschluß zu d)
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)
d) Der Rat beschließt : Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Wolfeshorn“ , Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, zur Größe von ca. 24 qm, wird gemäß § 8 NStrG in der zur Zeit gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.