a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, die Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 und § 4 Abs. 6 der
Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) für Investitionen von erheblicher
finanzieller Bedeutung für die Stadt Sehnde auf 100.000 € festzulegen.