a)Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b)Der Rat beschließt, die Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 und § 4 Abs. 6 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Stadt Sehnde auf 200.000 € festzulegen.
28.09.2017 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Rat beschließt, die Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 und § 4 Abs. 6 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Stadt Sehnde auf 200.000 € festzulegen.