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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.12.2016 |
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SI/2016/547 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan Nr. 352 "Maschwiese Süd" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2017/0048 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II" mit Örtlichen Bauvorschriften, 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0077 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 316 "Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße", 1. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0081 |
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Ö 7 |
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44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0082 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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13.03.2017 - Ortsrat Sehnde |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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14.03.2017 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
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Ö 10 - (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 4 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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23.03.2017 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 30 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 27 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 6 | Enthaltung/en |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0083 |
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Ö 9 |
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2. Satzung zur Änderung der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil LB-H 35 "Papenholz" in der Gemarkung Sehnde |
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2017/0080 |
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Ö 10 |
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Sachstandsbericht zur Erschließung des Lidl-Marktes in der Nordstraße
- ohne Beschlussvorlage |
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Ö 11 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 12 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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