a.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu b) zu fassen.
b.) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt,
1. Die 2. Änderung der Hauptsatzung in der gemäß Anlage 1 enthaltenen Fassung
2. Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte in der gemäß Anlage 2 enthalten Fassung.