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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.05.2024 |
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SI/2024/340 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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2024/0475 |
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Ö 5 |
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Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplans |
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2023/0338 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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23.05.2024 - Ortsrat Rethmar |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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11.06.2024 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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20.06.2024 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 27 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 637 "Wirringer Berg West" mit Örtlichen Bauvorschriften
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens |
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2024/0465 |
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Ö 8 |
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Einziehung einer Teilfläche der Straße "Nordstraße" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Einziehungsbeschluss- |
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2024/0469 |
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Ö 9 |
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Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten",
hier: Festlegung Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Sehnde" gemäß § 171b BauGB |
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2024/0472 |
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Ö 10 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2024/0458 |
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Ö 11 |
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Zukünftige Veränderungen im Stellenplan |
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2024/0466 |
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Ö 12 |
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Personelle Unterstützung im Ganztag der Grundschule Höver |
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2024/0468 |
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Ö 12.1 |
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Personelle Unterstützung im Ganztag der Grundschule Höver |
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2024/0468-1 |
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Ö 13 |
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Antrag der AfD Fraktion vom 24.03.2024
hier: Prüfung von Alternativen bei der Umsetzung des Rathausneubaus |
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2024/0447-1 |
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Ö 13.1 |
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Antrag der AfD Fraktion vom 24.03.2024
hier: Prüfung von Alternativen bei der Umsetzung des Rathausneubaus |
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2024/0447-2 |
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Ö 14 |
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Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.12.2023, hier: Landesförderung nutzen - berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher besonders fördern |
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2024/0471 |
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Ö 15 |
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 13.05.2024 für die Unterstützung der Striesener Erklärung |
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2024/0473 |
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Ö 15.1 |
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 13.05.2024 für die Unterstützung der Striesener Erklärung |
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2024/0473-1 |
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Ö 16 |
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Antrag der AfD-Ratsfraktion zur stärkeren Einbindung der Bürger Sehndes bei grundsätzlichen politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene |
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2024/0478 |
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Ö 17 |
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Anfragen des Rates an die Verwaltung |
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Ö 18 |
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-Schließung der Sitzung |
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Ö 19 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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