Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:10 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.03.2015
SI/2015/269  
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2015/0209  
Ö 4  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 5  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
Ö 6  
Teilnahme am Projekt "Lokale Kümmerer" im Bahnhofsumfeld der Stadt Sehnde Hier: Verlängerung der Projektlaufzeit um 3 Jahre
Enthält Anlagen
2015/0166  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hier: Ehrung von Wahlhelfern
Enthält Anlagen
2014/0076  
Ö 7.1  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hier: Ehrung von Wahlhelfern
2014/0076-1  
Ö 8  
Ernennung von Chris Rühmkorf zum stellvetretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wassel
2015/0172  
Ö 9     Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weiterer oder weiteren Ganztagsgrundschule(n) in Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0178  
Ö 9.1  
Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weiterer oder weiteren Ganztagsgrundschule(n) in Sehnde
2015/0178-1  
Ö 10  
Anpassung der Gestaltung des Außenbereichs des Selbstlernzentrums an der KGS Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0190  
Ö 11  
Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Sehnde und Personalentwicklung
Enthält Anlagen
2015/0132  
Ö 11.1  
Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Sehnde und Personalentwicklung
Enthält Anlagen
2015/0132-1  
Ö 12  
Neufassung der Förderrichtlinien der Stadt Sehnde zur erweiterten Gebührenfreistellung für die Betreuung in Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Enthält Anlagen
2015/0196  
Ö 13  
Ausweitung der Betreuungszeiten und -plätze in der Kindertagesstätte Südtorfeld und im Dorfkindergarten Dolgen
2015/0197  
Ö 14  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) hier: Straßen im Baugebiet "Kälberanger" und "Kleewiese" im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0160  
Ö 15  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Straßen im Baugebiet "Rethmar-Süd" und die Straßen "Vor dem Dorf" und im Baugebiet "Salzburg" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0170  
Ö 16     Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0173  
Ö 16.1  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0173-1  
Ö 17  
Bebauungsplan Nr. 716 "Am Park", 6. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift
Enthält Anlagen
2015/0183  
Ö 18  
Bebauungsplan Nr. 720 "Neuer Garten", 3. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift
Enthält Anlagen
2015/0184  
Ö 19  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in verschiedenen Straßen in Sehnde, OT Sehnde hier: Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 und Abschnittsbildung gemäß § 8 Abs.3 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS).
Enthält Anlagen
2015/0202  
Ö 20     Änderung der Führung der Buslinien 371 und 372 und Erstellung der notwendigen Infrastruktur
2015/0198  
Ö 20.1  
Änderung der Führung der Buslinien 371 und 372 und Erstellung der notwendigen Infrastruktur
2015/0198-1  
Ö 21  
Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008
2015/0180-1  
Ö 22  
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
2015/0193  
Ö 23  
Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016
2015/0194  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
2,5 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verringern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr  kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung    DATUM: Mi, 22.04.2015    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen.

 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
2,5 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verändern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr  kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 30.04.2015    TOP: Ö 23
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
2,5 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verändern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr  kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 24  
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Asylbewerberunterbringung und -betreuung
2015/0195  
Ö 25     Zustimmung zur Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2015
2015/0201  
Ö 25.1  
Zustimmung zur Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2015
2015/0201-1  
Ö 26     Aufgabenkritik
Enthält Anlagen
BV/2014/0035-2  
Ö 26.1     Aufgabenkritik
Enthält Anlagen
BV/2014/0035-3  
Ö 26.2  
Aufgabenkritik
BV/2014/0035-4  
Ö 27  
Grundsätze der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0204  
N 28     (nichtöffentlich)      
N 29     (nichtöffentlich)      
N 30     (nichtöffentlich)