a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu c)
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c)
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Ehrung von Wahlhelfern für 10 Teilnahmen an Wahlen. Die Ehrungen werden durch den Bürgermeister vorgenommen und sollten nicht länger als 8 Wochen seit der letzten Wahl zurück liegen.
16.04.2015 - Fachbereichsausschuss Bürgerservice
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss: a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu c)
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c)
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Ehrung von Wahlhelfern für 10
Teilnahmen an Wahlen. Die Ehrungen werden durch den Bürgermeister
vorgenommen und sollten nicht länger als 8 Wochen seit der letzten Wahl zurück
liegen.
Abstimmungsergebnis:
4
Ja-Stimme/n
3
Nein-Stimme/n
2
Enthaltung/en
30.04.2015 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 7.1 - abgelehnt
Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Ehrung von Wahlhelfern für 10 Teilnahmen an Wahlen. Die Ehrungen werden durch den Bürgermeister vorgenommen und sollten nicht länger als 8 Wochen seit der letzten Wahl zurück liegen.
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde