a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Keramische Hütte“ der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Sehnde und grenzt südlich an die Peiner Straße (B 65).
Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.