a)Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“ begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
26.09.2017 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Ö 4 - (offen)
Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“ begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
28.09.2017 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.