Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes
hier: Optionsverlängerung
a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt, dass die Stadt Sehnde von der Möglichkeit der Optionsverlängerung nach § 27 Abs. 22a UStG Gebrauch macht, sodass nach § 2 Abs. 3 UStG die bisherige Rechtslage bis längstens zum 31.12.2022 angewendet werden kann.
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 19.11.2020 TOP: Ö 9.1
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Rat beschließt, dass die Stadt Sehnde von der Möglichkeit der Optionsverlängerung nach § 27 Abs. 22a UStG Gebrauch macht, sodass nach § 2 Abs. 3 UStG die bisherige Rechtslage bis längstens zum 31.12.2022 angewendet werden kann.
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Energieversorgung Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH