Der Jahresabschluss des EigenbetriebesStadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2024 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit§ 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
Der Fehlbetrag in Höhe von 488.946,37 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Jahresabschluss des EigenbetriebesStadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2024 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
Der Fehlbetrag in Höhe von 488.946,37 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Jahresabschluss des EigenbetriebesStadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2024 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit§ 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
Der Fehlbetrag in Höhe von 488.946,37 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Ankauf einer Grundstücksfläche für eine städtebauliche Entwicklung (u.a. Neubau Rathaus), Durchführung von Planungsleistungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027;
hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027;
hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027;
hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes