TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 31.01.2017 |
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SI/2017/579 |
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Ö 3 |
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Sachstandsbericht zur Erschließung des Lidl-Marktes in der Nordstraße |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan Nr. 352 "Maschwiese Süd" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2017/0048 |
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Ö 5 |
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2. Satzung zur Änderung der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil LB-H 35 "Papenholz" in der Gemarkung Sehnde |
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2017/0080 |
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Ö 6 |
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43. Änderung des Flächennutzungsplan für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2017/0075 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0076 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II" mit Örtlichen Bauvorschriften, 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0077 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 316 "Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße", 1. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0081 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mo, 13.03.2017 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 10 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 14.03.2017 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 23.03.2017 TOP: Ö 29 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 30 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 3 | Enthaltung/en |
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Ö 10 |
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44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0082 |
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Ö 11 |
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Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0083 |
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Ö 12 |
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Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
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2017/0090 |
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Ö 13 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 14 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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