TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 31.01.2017 |
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SI/2017/579 |
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Ö 3 |
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Sachstandsbericht zur Erschließung des Lidl-Marktes in der Nordstraße |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan Nr. 352 "Maschwiese Süd" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2017/0048 |
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Ö 5 |
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2. Satzung zur Änderung der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil LB-H 35 "Papenholz" in der Gemarkung Sehnde |
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2017/0080 |
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Ö 6 |
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43. Änderung des Flächennutzungsplan für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2017/0075 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0076 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II" mit Örtlichen Bauvorschriften, 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0077 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 316 "Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße", 1. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0081 |
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Ö 10 |
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44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0082 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mo, 13.03.2017 TOP: Ö 7 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 14.03.2017 TOP: Ö 10 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 4 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 23.03.2017 TOP: Ö 30 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 27 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 6 | Enthaltung/en |
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Ö 11 |
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Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0083 |
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Ö 12 |
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Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
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2017/0090 |
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Ö 13 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 14 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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