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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 06.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.11.2017
SI/2017/587  
Ö 2.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.11.2017
SI/2017/820  
Ö 2.2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.12.2017
SI/2017/588  
Ö 2.3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.01.2018
SI/2018/826  
Ö 3  
Vorstellung von Beispielen zur Straßengestaltung hier: Studienarbeiten der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim    
Ö 4  
42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar - West im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2017/0214  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0220  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0226  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0227  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216Großes Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Do, 01.02.2018    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 06.02.2018    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216Großes Backhausfeld beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im den und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Mo, 12.02.2018    TOP: N 19
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 15.02.2018    TOP: Ö 19
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216Großes Backhausfeld beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im den und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2018/0277  
Ö 9  
41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver - Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Rücknahme des Feststellungsbeschlusses vom 18.05.2017 - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Enthält Anlagen
2018/0278  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Beschluss über die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2017/0213  
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 12  
Anfragen an die Verwaltung