TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.11.2017 |
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SI/2017/587 |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.11.2017 |
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SI/2017/820 |
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Ö 2.2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.12.2017 |
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SI/2017/588 |
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Ö 2.3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.01.2018 |
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SI/2018/826 |
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Ö 3 |
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Vorstellung von Beispielen zur Straßengestaltung
hier: Studienarbeiten der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim |
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Ö 4 |
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42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar - West im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2017/0214 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0220 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0226 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0227 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Do, 01.02.2018 TOP: Ö 10 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 06.02.2018 TOP: Ö 7 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 12.02.2018 TOP: N 19 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 15.02.2018 TOP: Ö 19 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 31 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben
- Satzungsbeschluss |
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2018/0277 |
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Ö 9 |
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41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver - Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Rücknahme des Feststellungsbeschlusses vom 18.05.2017
- Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB |
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2018/0278 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen
- Beschluss über die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2017/0213 |
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Ö 11 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 12 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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