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Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Datum: Di, 08.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.11.2015
SI/2015/180  
Ö 2.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2015
SI/2015/365  
Ö 3  
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) Hier: Ergänzung des Straßenverzeichnisses
Enthält Anlagen
2015/0327  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 916 "Vor den Bilmer Mühlen" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2015/0331  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2015/0332  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:

 

Öffentlichkeit : E. Gitzel, Hildesheim

-Schreiben/E-Mail vom 19.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen von Herrn Gitzel      wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden nicht berücksichtigt.

 

 

B: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

-Schreiben/E-Mail vom 20.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Abfallwirtschaft Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Hannoversche Verkehrsbetriebe Üstra AG

-Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

-Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie  wird zugestimmt. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen.

B: Region Hannover, Team Städtebau

-Schreiben/E-Mail vom 24.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Hinweise zur Denkmalpflege wurden redaktionell überarbeitet und aktualisiert.

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ als Satzung und die Begründung dazu.

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Do, 03.12.2015    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Es wird nach Vorlage abgestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Hinweise zur Denkmalpflege wurden redaktionell überarbeitet und aktualisiert.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

 

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ als Satzung und die Begründung dazu.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja Stimmen

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht    DATUM: Di, 08.12.2015    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2)

   und § 4 (2) BauGB:

 

Öffentlichkeit : E. Gitzel, Hildesheim

-Schreiben/E-Mail vom 19.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen von Herrn Gitzel      wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden nicht berücksichtigt.

 

 

B: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

-Schreiben/E-Mail vom 20.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Abfallwirtschaft Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Hannoversche Verkehrsbetriebe Üstra AG

-Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

-Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie  wird zugestimmt. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen.

B: Region Hannover, Team Städtebau

-Schreiben/E-Mail vom 24.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Hinweise zur Denkmalpflege wurden redaktionell überarbeitet und aktualisiert.

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ als Satzung und die Begründung mit den Ergänzungen dazu.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 17.12.2015    TOP: Ö 22
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 327 "Erweiterung Borsigring", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2015/0333  
Ö 7  
Neuer Prioritätenzeitplan zur Realisierung von öffentlichen Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in Bilm und Ilten
2015/0339  
Ö 8  
41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2015/0341  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2015/0342  
Ö 10  
Überhangflächen auf Friedhöfen hier: Sachstandsbericht    
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 12  
Anfragen an die Verwaltung