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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der öffentlichen Sitzung findet in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung statt. Die öffentliche Sitzung beginnt somit um 18.00 Uhr.

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
Ö 4  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 5  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 6  
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitglieds des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)    
Ö 7  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 31.05.2023
SI/2023/023  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 9  
Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2023/0307  
Ö 10  
1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Enthält Anlagen
2023/0308  
Ö 11  
Einführung des Deutschlandtickets Hannover Job (365 € Ticket) als Jobticket bei der Stadt Sehnde
2023/0306  
Ö 12  
Stellenplan: Einrichtung einer neuen Stelle IT
2023/0316  
Ö 13  
Stellenplan: Einrichtung einer neuen Stelle für Personalsachbearbeitung und Personalrecruiting
2023/0317  
Ö 14  
Stellenplan: Einrichtung einer neuen Stelle zur Betreuung sozialer Medien
2023/0318  
Ö 15  
Stellenplan: Einrichtung einer neuen Stelle für das Stadtarchiv Sehnde
2023/0320  
Ö 16  
Zukünftige Veränderungen im Stellenplan
2023/0312  
Ö 17  
Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet von Sehnde
2023/0326  
Ö 18  
Kenntnisnahme des Erhebungsberichtes "Investitionsrückstände - Teil 2" der überörtlichen Kommunalprüfung des Nieders. Landesrechnungshofes
Enthält Anlagen
2023/0305  
Ö 19  
Innenstadtkonzept "Neue Mitte Sehnde" - hier: Fahrradparkhaus
Enthält Anlagen
2023/0319  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen.

 

2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 € zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP).

 

3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides.

 

4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Do, 07.09.2023    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Ortrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen.

 

2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP).

 

3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides.

 

4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 12.09.2023    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

Beschlüsse:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen.

 

2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP).

 

3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides.

 

4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fahrradparkhaus_Präsentation im FA 4_2023-09-12 (4725 KB)    
   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 13.09.2023    TOP: Ö 19
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:


 

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen.

 

2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP).

 

3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides.

 

4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 28.09.2023    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen.

 

2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP).

 

3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides.

 

4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 20  
Antrag der AfD-Fraktion vom 13.04.2023 hier: Antrag zur verbesserten Bürgerbeteiligung über kommunale Belange
Enthält Anlagen
2023/0279-1  
Ö 21  
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Energieversorgung Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH
Enthält Anlagen
2023/0321  
Ö 22  
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Infrastruktur Sehnde GmbH; hier: Beauftragung des/der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Enthält Anlagen
2023/0323  
Ö 23  
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der/des Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Enthält Anlagen
2023/0324  
Ö 24  
Unterjähriger Investitionsbericht der Stadt Sehnde für Maßnahmen über 200.000 €
Enthält Anlagen
2023/0325  
Ö 25  
Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Sehnde" für das 2. Halbjahr 2022
Enthält Anlagen
2023/0327  
Ö 26  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 27  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 28  
Schließung der Sitzung