Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Di, 20.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:04 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
N 3     (nichtöffentlich)      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters  
Enthält Anlagen
2025/0647  
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien      
Ö 6  
Gleichstellungsbericht für die Jahre 2022 bis 2024  
Enthält Anlagen
2025/0640  
Ö 7  
Umbesetzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales  
2025/0653  
Ö 8  
Umwandlung einer Krippengruppe in eine altersübergreifende Gruppe in der Kita Höver  
2025/0631  
Ö 9     Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde, hier: Erhöhung der Gebühren  
Enthält Anlagen
2025/0632  
Ö 9.1  
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde, hier: Erhöhung der Gebühren  
Enthält Anlagen
2025/0632-1  
Ö 10     Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)  
Enthält Anlagen
2025/0633  
Ö 10.1  
Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)  
Enthält Anlagen
2025/0633-1  
Ö 11     Satzung des Kinder- und Jugendbeirats (KiJuBS) der Stadt Sehnde  
Enthält Anlagen
2025/0634  
Ö 11.1  
Satzung des Kinder- und Jugendbeirats (KiJuBS) der Stadt Sehnde  
Enthält Anlagen
2025/0634-1  
Ö 12     Änderung der Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde, hier: Erhöhung der Gebühren  
Enthält Anlagen
2025/0635  
Ö 12.1  
Änderung der Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde, hier: Erhöhung der Gebühren  
Enthält Anlagen
2025/0635-1  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 816 "Nördlich Reuterwiesen" im Ortsteil Höver, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2025/0637  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

   
    06.05.2025 - Ortsrat Höver
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat ver empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung folgender Punkte,

 

  • für die Umsetzung eines Bebauungsplans ist ein paralleler Ausbau einer Kindertagesstätte zwingend erforderlich
  • pro Wohneinheit sollten mindestens 2 Parkplätze eingeplant werden
  • zudem ist ein barrierearmer Ausbau gewünscht, um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen
  • auf der Bilmer Straße ist im Bereich der Zufahrt in das Wohngebiet eine Verkehrsberuhigung einzurichten,

den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 rdlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.r das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf derdseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „rdlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    13.05.2025 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 rdlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.r das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „rdlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    20.05.2025 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 rdlich Reuterwiesen im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.r das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf derdseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „rdlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

26

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 14     Spiel-, Bolz- und Sportplatz Chausseestraße hier: Bau des Spiel-, Bolz- und Sportplatzes Chausseestraße  
Enthält Anlagen
2025/0641  
Ö 14.1     Spiel-, Bolz- und Sportplatz Chausseestraße hier: Bau des Spiel-, Bolz- und Sportplatzes Chausseestraße
2025/0641-1  
Ö 14.2  
Spiel-, Bolz- und Sportplatz Chausseestraße hier: Bau des Spiel-, Bolz- und Sportplatzes Chausseestraße  
2025/0641-1-1  
Ö 15  
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH (SIG); hier: Beauftragung d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS)  
2025/0629  
Ö 16  
Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2025  
2025/0643  
Ö 17  
Antrag des Ortsrates Rethmar auf Schulneubau der Grundschule Rethmar  
Enthält Anlagen
2025/0648  
Ö 18  
Anfragen des Rates an die Verwaltung      
Ö 19  
-Schließung der Sitzung öffentlicher Teil      
Ö 20  
"Einwohnerfragestunde"      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)