a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat der Stadt Sehnde nimmt die im Verlauf der Beratung dargestellten Überlegungen zur Sanierung vorhandener Feuerwehrhäuser und zum Neubau von Feuerwehrhäusern im Stadtgebiet Sehnde zur Kenntnis und beschließt:
1. Die im Strategiepapier der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde aus feuerwehrtaktischer Sicht vorgeschlagenen Aufgabenzuweisungen mit den daraus resultierenden Veränderungen in der zukünftigen Ausstattung mit (Lösch-)Fahrzeugen und deren Beladung werden umgesetzt und so in die Feuerwehrbedarfsplanung übernommen.
2. Der Standort Gretenberg der OFW Klein Lobke wird mit der Verlagerung des dort stationierten Fahrzeugs der Stadtfeuerwehr Sehnde an den Standort in Sehnde aufgegeben. Die Baumaßnahmen zur Erweiterung des Standortes in Klein Lobke (Anbau und Stellplatz für ein MTF) sollen bis Ende 2026 angegangen werden.
Die von der Verwaltung beschriebenen Maßnahmen zur Sanierung bestehender Feuerwehrhäuser werden wie im Sachverhalt der Beschlussvorlage Nr. 202470493-2 zur OFW Höver, Müllingen/Wirringen und Ilten beschrieben umgesetzt. Zudem werden am Standort der OFW Evern zusätzliche Lagerflächen geschaffen.
Diese Maßnahmen sollen bis spätestens Ende 2026 umgesetzt werden.
3. Ein Neubau von Feuerwehrhäusern ist vorzugsweise auf bereits verfügbaren städtischen Flächen umzusetzen. Daraus folgt nachstehende Priorisierung der Baumaßnahmen:
- OFW Wassel: Realisierung auf der stadteigenen Fläche „Festplatz“ in der Ortslage
- OFW Bilm: Verzicht auf eine Zusammenlegung mit der OFW Höver; Klärung einer Realisierung auf der Fläche „Festplatz“ einschl. Spielplatz; alternativ Suche nach einer Fläche in der Ortslage
- OFW Evern: kein Anbau am vorhandenen Standort der OFW Rethmar; stattdessen soll die Verwaltung nach einem Grundstück zwischen Evern und Rethmar zur Zusammenlegung der OFW Evern und Rethmar an einem Standort suchen
- OFW Dolgen: Suche nach einer Fläche in der Ortslage
- OFW Bolzum / OFW Wehmingen: Klärung der Nutzbarkeit der Ausgleichsfläche nordwestlich der L410 (direkt angrenzend an die Ortsgrenze von Wehmingen) als möglicher Standort beider OFW
Die Reihenfolge der beschriebenen Neubaumaßnahmen kann und sollte bei sich ergebender Flächenverfügbarkeit bzw. Umsetzbarkeit durch erneuten Ratsbeschluss angepasst werden.