a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b.
b) Der Rat nimmt die überörtliche Prüfung der Stadt Sehnde gem. §§ 1 bis 4 Nds. Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis.
17.11.2022 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 31 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Rat nimmt die überörtliche Prüfung der Stadt Sehnde gem. §§ 1 bis 4 Nds. Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis.