Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung Und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Satdt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Aufgrund des § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zur dieser Beschlussvorlage BV/2014/0041 zu ersehen.