a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einenBauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs.Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „Gänskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
01.02.2018 - Ortsrat Rethmar
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss: a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „Gänskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
06.02.2018 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Ö 5 - (offen)
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „Gänskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
12.02.2018 - Verwaltungsausschuss
N 17 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
15.02.2018 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einenBauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs.Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „Gänskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.