a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 361 „Birkenweg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
07.06.2016 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Ö 9 - (offen)
Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 361 „Birkenweg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
07.06.2016 - Ortsrat Sehnde
Ö 8 - (offen)
Beschluss: Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 361 „Birkenweg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
6
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
23.06.2016 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Der Rat fasst folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 361 „Birkenweg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.