a) Der Fachbereichsausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Optionserklärung nach § 27
Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Burgdorf, Hauptsachgebiet Umsatzsteuer,
abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen, dass
sie § 2 Abs. 3 UStG nach alter Rechtslage weiterhin anwendet.