a) der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) der Rat der Stadt Sehnde beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen:
Eine pauschalisierte Rückerstattung der Kitagebühren und des Essengeldes erfolgt bei Schließung der Kindertagesstätte von mehr als 10 zusammenhängenden Betreuungstagen ab dem 11. Schließtag.Ausgenommen hiervon sind die 3-wöchige Schließung in den Sommerferien der Schulen, zwischen Weihnachten und Neujahr und Schließtage, die im Anschluss daran liegen.
Die Umsetzung der in der BV 2015/0282-6 (hier: Haushaltssicherungskonzept) beschlossenen Erhöhung der Kitagebühren von 5 % im Jahr 2017 und weitere 5 % in 2018 in den Kindertagesstätten und die Erhöhung des Essengeldes um 5% zum 01.08.2017.