Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Mitteilungen des Bürgermeisters    
Ö 3  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 4     Resolution des Rates der Stadt Sehnde zur finanziellen Ausstattung der Kommunen am Beispiel der frühkindlichen Bildung
Enthält Anlagen
2017/0130  
Ö 4.1  
Resolution des Rates der Stadt Sehnde zur finanziellen Ausstattung der Kommunen am Beispiel der frühkindlichen Bildung
Enthält Anlagen
2017/0130-1  
Ö 5  
Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde hier: Resolution an die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Kita-Gesetzes dahingehend, dass eine Doppelnutzung von Klassenräumen für den nachmittäglichen Hortbetrieb nicht mehr ausgeschlossen wird.
Enthält Anlagen
2017/0138  
Ö 6  
41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0102  
Ö 7     42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0109  
Ö 7.1     42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0109-1  
Ö 7.2  
42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0109-2  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0107  
Ö 9  
Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018
2017/0128  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, den Beschluss zu c) 

    zu fassen:

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen:

c) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

    2018 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2019 bis 2021   

    entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei

    handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, weniger als 2,5 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verringern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme trotz der anstehenden erheblichen Investitionsmaßnahmen nicht mehr als 6 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine bzw. nur unvermeidbare Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen aufzustellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 03.05.2017    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

    2018 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2019 bis 2021   

    entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei

    handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, weniger als 2,5 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verringern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme trotz der anstehenden erheblichen Investitionsmaßnahmen nicht mehr als 6 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          r verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine bzw. nur unvermeidbare Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen aufzustellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 18.05.2017    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2018 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2019 bis 2021   

entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei

handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, weniger als 2,5 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verringern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme trotz der anstehenden erheblichen Investitionsmaßnahmen nicht mehr als 6 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine bzw. nur unvermeidbare Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen aufzustellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 10  
Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege der Stadt Sehnde" zum 01.08.2017
Enthält Anlagen
2017/0118  
Ö 11  
Umsetzung des Tarifvertrags im Sozial- und Erziehungsdienst vom 1. Juli 2015 Hier: Einführung von stellvertretenden Leitungen in den städtischen Kindertagesstätten
Enthält Anlagen
2017/0119  
Ö 12  
Verlängerung des Betriebsführungsvertrages mit der Krippe Bonhoeffer Arche
2017/0120  
Ö 13  
Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der Kita Höver zum 01.01.2018 und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
2017/0121  
Ö 13.1  
Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der Kita Höver zum 01.01.2018 und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
2017/0121-1  
Ö 14  
Vereinbarungsentwurf zur freiwilligen Zahlung von Gastschulgeldern im Übergang des gymnasialen Bildungsganges von G8 auf G9
Enthält Anlagen
2017/0115  
Ö 15  
Grunderneuerung von Bushaltestellen-/ Wartehallen im Stadtgebiet Sehnde Hier: Planung für das Jahr 2018
Enthält Anlagen
2017/0122  
Ö 16  
Antrag Die Linke im Rat der Stadt Sehnde hier: Einstellungskriterium für MitarbeiterInnen für den Baubetriebshof der Stadt Sehnde: die Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Feuerwehr Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0086-1  
Ö 17  
2.Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige
Enthält Anlagen
2017/0112  
Ö 18  
Flächen- und Raumbedarfsplanung für die Ganztagsschule in Höver
Enthält Anlagen
2017/0116-1  
Ö 19  
Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung einer Bevölkerungsstatistik
Enthält Anlagen
2017/0069  
Ö 20  
Umbesetzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
2017/0139  
Ö 21  
Öffentliche Bekanntmachungen
2017/0129  
Ö 22  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 24.1     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)