TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 3 |
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Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien |
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Ö 4 |
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Resolution des Rates der Stadt Sehnde zur finanziellen Ausstattung der Kommunen am Beispiel der frühkindlichen Bildung |
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2017/0130 |
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Ö 4.1 |
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Resolution des Rates der Stadt Sehnde zur finanziellen Ausstattung der Kommunen am Beispiel der frühkindlichen Bildung |
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2017/0130-1 |
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Ö 5 |
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Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde hier: Resolution an die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Kita-Gesetzes dahingehend, dass eine Doppelnutzung von Klassenräumen für den nachmittäglichen Hortbetrieb nicht mehr ausgeschlossen wird. |
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2017/0138 |
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Ö 6 |
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41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Feststellungsbeschluss |
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2017/0102 |
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Ö 7 |
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42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2017/0109 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen und östlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Mi, 26.04.2017 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: 1.Der Ortsrat Rethmar beschließt bei der weiteren Entwicklung Folgendes zu beachten: Allgemein: - Die Erschließung der Baugebiete muss direkt von der B65 auch als Baustraße während der Erschließung erfolgen.
- Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in den Baugebieten bzw. in der Gemarkung Rethmar durchzuführen.
- Zur Auflockerung des Straßenbildes sind Bauminseln und Bäume einzuplanen.
- Die Maßnahmen sollen in mehreren Bauabschnitten in den nächsten 15 bis 20 Jahren moderat umgesetzt werden.
Östliches Baugebiet - Als Lärmschutz für die Wohnbebauung und um Wohnortnahes Arbeiten zu ermöglichen, sollen an der Hauptstraße Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
- Gegenüber dem Feuerwehrübungsplatz sind Parkplätze anzulegen. Dadurch wird die Parkplatzsituation im Osterkamp rund um die Schule verbessert.
- Bei der Straßenplanung ist der Gehweg besonders zu berücksichtigen (Schulwegsicherung!)
- An der Bushaltestelle „Vor dem Dorf“ ist eine Lichtsignalanlage zu installieren.
Westliches Baugebiet - Die Bebauung soll der vorhandenen Bebauung in Größe und Gestaltung angepasst werden.
- Zusätzlich zur Erschließung über die Hauptstraße (B65) sollen Backhausfeld, Amalienhof (Nord und Süd) und der Rohrbeckweg für innerörtlichen Verkehr geplant werden.
- Am Friedhof sind Parkmöglichkeiten zu schaffen.
- Das Gelände des Bundessortenamtes ist in die Planungen einzubeziehen.
- Eine Wertstoffsammelstelle soll errichtet werden.
Um einer zu rasanten Entwicklung vorzubeugen, ist die Entwicklung im Osten frühestens zu beginnen, wenn 50 % der Flächen im westlichen Bereich vermarktet sind. Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2.Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen und östlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 02.05.2017 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Antrag zur Änderung des Geltungsbereichs Der westliche Teilbereich ist um zwei östlich angrenzende Flächen am Friedhof zu erweitern und der östliche Teilbereich ist aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 3 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2. Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit geänderten Geltungsbereich für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 3 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 18.05.2017 TOP: Ö 7 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Ö 7.1 |
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42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2017/0109-1 |
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Ö 7.2 |
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42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2017/0109-2 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
- Satzungsbeschluss |
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2017/0107 |
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Ö 9 |
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Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 |
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2017/0128 |
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Ö 10 |
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Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege der Stadt Sehnde" zum 01.08.2017 |
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2017/0118 |
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Ö 11 |
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Umsetzung des Tarifvertrags im Sozial- und Erziehungsdienst vom 1. Juli 2015
Hier: Einführung von stellvertretenden Leitungen in den städtischen Kindertagesstätten
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2017/0119 |
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Ö 12 |
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Verlängerung des Betriebsführungsvertrages mit der Krippe Bonhoeffer Arche |
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2017/0120 |
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Ö 13 |
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Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der Kita Höver zum 01.01.2018 und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung |
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2017/0121 |
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Ö 13.1 |
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Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der Kita Höver zum 01.01.2018 und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung |
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2017/0121-1 |
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Ö 14 |
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Vereinbarungsentwurf zur freiwilligen Zahlung von Gastschulgeldern im Übergang des gymnasialen Bildungsganges von G8 auf G9 |
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2017/0115 |
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Ö 15 |
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Grunderneuerung von Bushaltestellen-/ Wartehallen im Stadtgebiet Sehnde
Hier: Planung für das Jahr 2018
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2017/0122 |
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Ö 16 |
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Antrag Die Linke im Rat der Stadt Sehnde
hier: Einstellungskriterium für MitarbeiterInnen für den Baubetriebshof der Stadt Sehnde: die Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Feuerwehr Sehnde |
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2017/0086-1 |
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Ö 17 |
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2.Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige |
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2017/0112 |
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Ö 18 |
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Flächen- und Raumbedarfsplanung für die Ganztagsschule in Höver |
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2017/0116-1 |
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Ö 19 |
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Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung einer Bevölkerungsstatistik |
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2017/0069 |
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Ö 20 |
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Umbesetzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
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2017/0139 |
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Ö 21 |
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Öffentliche Bekanntmachungen |
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2017/0129 |
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Ö 22 |
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Anfragen des Rates an die Verwaltung |
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N 23 |
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(nichtöffentlich) |
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N 24 |
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(nichtöffentlich) |
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N 24.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 25 |
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(nichtöffentlich) |
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