a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:
Aufstellungsbeschluss:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit geänderten Geltungsbereich für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar südlich angrenzend an die Hauptstraße (B 65).
Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und dem Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.