TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.06.2016 |
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SI/2016/368 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 5 |
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Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Sehnde" |
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Ö 6 |
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Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Sehnde" sowie Entlastung der Betriebsleitung und Behandlung des Jahresergebnisses |
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2016/0499 |
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Ö 7 |
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Bericht über den Stand der Umsetzung des Grünflächenkatasters |
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Ö 8 |
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Sachstandsbericht zur Sanierung und zum Umbau der KGS Sehnde |
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Ö 9 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2016/0496 |
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Ö 10 |
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Beschlussfassung über die technische Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Sehnde
Bericht der Region Hannover vom 16.11.2015
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2016/0470 |
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Ö 11 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2016/0497 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 93.220,42 € wird gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemHKVO aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 382.543,41 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung DATUM: Mi, 21.09.2016 TOP: Ö 11 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die folgenden Beschlüsse zu fassen: - Der Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 93.220,42 € wird gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemHKVO aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 382.543,41 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 29.09.2016 TOP: Ö 14 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 93.220,42 € wird gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemHKVO aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 382.543,41 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 29 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 12 |
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Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2016 |
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2016/0500 |
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Ö 13 |
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Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Sehnde" für das 1. Halbjahr 2016 |
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Ö 14 |
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Unterrichtung über die Aufnahme eines Investitionskredites |
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2016/0490 |
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Ö 15 |
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Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes |
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2016/0495 |
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Ö 16 |
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Betriebsabrechnung Straßenreinigung
hier: Gebührenkalkulation 2017
Zwischenkalkulation 2016
Betriebsabrechnungsbogen 2015
Satzungsänderung |
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2016/0513 |
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Ö 17 |
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Betriebsabrechnung Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation 2017, Zwischenkalkulation 2016, Betriebsabrechnung 2014 und 2015
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2016/0508 |
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Ö 18 |
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Zustimmung zu einem überplanmäßigen Aufwand und einer überplanmäßigen Auszahlung
hier: Geldleistungen an Tagespflegepersonen im Rahmen der Kinderbetreuung |
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2016/0509 |
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Ö 19 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadtwerke Sehnde GmbH;
hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
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2016/0510 |
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Ö 20 |
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Profilierung der Hauptschule - "You got 2 move" an der KGS Sehnde |
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2016/0466 |
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Ö 21 |
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Festlegung der Vergabekriterien für den Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet "Vor den Bilmer Mühlen" in Bilm |
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2016/0502 |
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N 22 |
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(nichtöffentlich) |
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N 23 |
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(nichtöffentlich) |
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N 24 |
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(nichtöffentlich) |
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N 25 |
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(nichtöffentlich) |
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